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Neue Saldosteuersätze (20.11.2014)

(Ergänzungen 28.09.2017)

Siehe die neuen Steuersätze ab 1.1.2018 im neuen Eintrag: 

Neue Steuersätze und Abrechnungsformulare 

Seit heute ist die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze (SSS) nach Branchen und Tätigkeiten angepasst erhältlich. Die Verordnung ist gültig ab 1.1.2015. Beachten Sie die neuen Sätze und erfassen Sie diese beim Anlegen eines neuen Geschäftsjahres korrekt in Kontor im Bereich Geschäftsjahre (Rechts Klick unter Saldosteuersatz 1 und Saldostuersatz 2, damit Sie ab 1.1.2015 korrekte Mehrwertsteuer-Abrechnungen erhalten. 

Link zur Verordnung und den neuen Sätzen.

Link zur Pressemitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Nachtrag vom 1.12.2014:

Alle betroffenen Unternehmen die heute schon mit der Saldosteuersatz- oder Pauschalsteuersatz-Methode abrechnen erhalten Mitte Dezember ein Schreiben von der ESTV. Wenn Sie mit der effektiven Methode abrechnen und eine Tätigkeit ausüben, die von diesen Änderungen betroffen sind, können Sie ab 1.1.2015 zur Saldosteuersatz-Methode wechseln. 

Für alle Wechsel verlangt die ESTV eine schriftliche Meldung bis Ende Februar 2015.