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[Update] Neue Sozialversicherungsbeiträge gültig ab 1.1.2022 im Vergleich mit 1.1.2021 (11.11.2020)

1.1.2022

[Update] für 1.1.2022 gibt es in Sachen Abzüge gute Neuigkeiten: AHV, ALV, FAK, EO und BVG bleiben gleich. U.a. können die NBU und BU Beiträge eventuell Änderungen erfahren. 

Finden Sie hier die aktuelle Liste: 

https://shakehands.com/de/search/index.html?find=1161

Und hier im Bereich Update und Informationen

https://unilohn.shakehands.com

Beachten Sie auch das neue Lohnausweis-Formular welches für 2021 zwingend eingesetzt werden muss und in UniLohn ab Release 5.1.33 integriert ist.


1.1.2021

Die einzelnen Ausgleichskassen der Schweiz informieren in diesen Tagen über die Änderungen ab 1.1.2021 in Sachen Sozialversicherungsabgaben. 

Die Änderungen ab 1.1.2021 sind:

Die Sätze der AHV (8.7%), IV (1.4%), sowie der ALV (2.2%/1.0%) bleiben gleich.

Die EO wird erhöht auf Grund der Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs. Neu ist der Satz 0.5% (bisher 0.45%)

Das Total der Sozialversicherungsabzüge AHV/IV/EO und ALV ist neu 12.8% der pflichtigen Lohnsumme. Das Total des Arbeitnehmerbeitrags somit neu 6.4%.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.

Link Bundesverwaltung

Ausgleichskasse des Kantons Bern (als Beispiel)

Zudem hat der Bundesrat die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst. Ab 1. Januar 2021 gilt als jährliches Mindesteinkommen CHF 9'600.- und weniger als CHF 17'400.- einen Satz von 5.371, die weiteren Sätze finden Sie hier: 

https://www.akbern.ch/aktualitaet-detail/article/ahviveo-beitraege-fuer-selbstaendigerwerbende/


Was bedeutet dies nun für UniLohn KundInnen?

2022

[Update] Ab Release 5.1.33 ist das neue Lohnausweisformular integriert. Kund*innen, mit einem Update ab 1. Juli 2021 können das Update kostenlos anfordern, dis bis zum 31. Januar 2022.

2021

Erfassen Sie ab Geschäftsjahr 2021 vor dem Januarlohnlauf in den Firmenstammdaten in UniLohn den neuen Wert AHV/IV/EO-AN Wert 5.3 statt 5.125.

Alle Kunden die in der Kulanzzeit von 6 Monaten sind, rsp. Kundinnen die ab 1. Juli 2020 eine neue Vollversion oder ein neues Update von UniLohn erworben haben, steht der aktuelle Release als Kulanzupdate kostenlos zur Verfügung. 

Für alle anderen Kundinnen und Kunden sind preiswerte Updates verfügbar. Fragen Sie uns, nach ihrem UniLohn-Angebot?

persönliches UniLohn-Update-Angebot


Weiterentwicklung und Pflege UniLohn

Ab 1.1.2021 übernimmt die ShakeHands Software Ltd die Pflege und Weiterentwicklung von UniLohn von Goldmann & Häner. 

https://unilohn.shakehands.com