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FAQ: 391 // 00391 // Für Unilohn habe ich eine Frage bezüglich KTG. Es ist aktuell so eingerichtet, dass die Mitarbeiter 50% der Prämie vom Lohn abgezogen bekommen. Die anderen 50% übernimmt die Firma. Der Arbeitgeberanteil müsste auch exportiert resp. in shakehands Kontor importiert werden. Was aber nicht geschieht. Wie kann ich das machen?

Eine eigene Lohnart Arbeitgeber gibt es nicht für den KTG-Anteil. 

Als workaround schlagen wir vor, in Ihrer Lohnart 130 den gleichen Prozentsatz wie für den Arbeitnehmer einzusetzen und als Bezugslohnart 22 (=AHV-Pficht) zu verwenden. 

Die Lohnarten 66, 67 und 68 sind zum Zeitpunkt der Berechnung der LA 130 noch leer. 

Deshalb können diese nicht als Bezug genutzt werden.