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FAQ: 65 // 00065 // Bei Lohnart Ferienentschädigung Stundenlohn muss Bezug LA 101 sein, nicht z.B. 22 diese Aussage verstehe ich nicht. Bei LA 22 wird der ALV Betrag nur auf LA 101 berechnet ohne LA 108? Auch beim Erfassen von der ALV 2 im Firmenstamm, wenn ich da einen Wert erfasse, wird dieser beim Stundenlöhner immer mit abgezogen, warum?

Da ist ein Fehler im Beispiel der Lohnart 105. 

Die Bezugslohnart darf nicht kleiner 100 sein, wenn es sich um eine Zulage handelt 

Siehe Doku Seite 38: Im Bezugsfeld kann Bezug auf eine bereits definierte Lohnart genommen werden. 

Im obenstehenden Beispiel werden 8.33% von der Lohnart 101 berechnet, man gibt mit Bezug LA 101 die Anweisung, vom Resultat der LA 101 sollen 8.33 Prozent berechnet werden. 

Beachten Sie folgende Regeln:

  • Eine Zulage darf sich nur auf eine Lohnart grösser gleich 100 beziehen.
  • Abzüge dürfen nur von systemeigenen Lohnarten also kleiner 100 gemacht werden.

Damit löst sich auch das Problem mit der ALV 2. 

Ab UniLohn Release 4.2.19 ist es nicht mehr möglich eine Bezugslohnart unter 100 zu definieren und abzulegen.