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Nouveaux Taux et Décomptes (24.09.2017)

Die neuen Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2018 sind: 

  • Normalsteuersatz 7.7%
  • Reduzierter Steuersatz 2.5%
  • Steuersatz für Beherbergungen 3.7%

Zudem werden ab Q4/2017 neue Abrechnungsformular eingesetzt werden. Darauf werden die Kennzeichen der Felder geändert und die notwendigen Anpassungen aus der Teilrevsion des MwSt-Gesetzes umgesetzt. 

Für die Saldosteuer- und Pauschalsteuern wird die ESTV ebenfalls in den kommenden Wochen die neuen Sätze per 1.1.2018 kommunizieren. Das Abrechnungsformular wird auch hier angepasst. 

Die ShakeHands Software Ltd wird in der neuen Jahresversion 2018 alle Vorlagen anpassen. Damit kann wie gewohnt mit einer einfachen Datenbankaktualisierung die MwSt-Sätze und die Formulare schnell und einfach angepasst werden. Haben Sie schon Umsätze welche in Q4/2017 zu den neuen Sätzen deklariert werden müssen, z.B. Dauerlieferungen oder Akonto-Rechnungen müssen diese via neue Steuersätze abgerechnet werden, aber noch zu den bisherigen Kennzeichen geführt werden. Diese müssen dann ab 1.1.2018 für die neue Periode angepasst werden. Sie können die neuen Sätze ab sofort Einpflegen mit der Funktion Steuersatz gültig ab, wird automatisch gemäss Belegdatum der korrekte MwSt-Satz der Buchung zugewiesen.

Mit einem Update auf den Release 2018 müssen Sie keine händischen Anpassungen vornehmen. 

MwSt-Info eidgenössische Steuerverwaltung