Sozialversicherungsbeiträge gültig ab 1.1.2021 (11.11.2020)
Die einzelnen Ausgleichskassen der Schweiz informieren in diesen Tagen über die Änderungen ab 1.1.2021 in Sachen Sozialversicherungsabgaben.
Die Änderungen ab 1.1.2021 sind:
Die Sätze der AHV (8.7%), IV (1.4%), sowie der ALV (2.2%/1.0%) bleiben gleich.
Die EO wird erhöht auf Grund der Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs. Neu ist der Satz 0.5% (bisher 0.45%)
Das Total der Sozialversicherungsabzüge AHV/IV/EO und ALV ist neu 12.8% der pflichtigen Lohnsumme. Das Total des Arbeitnehmerbeitrags somit neu 6.4%.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.
Ausgleichskasse des Kantons Bern (als Beispiel)
Zudem hat der Bundesrat die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst. Ab 1. Januar 2021 gilt als jährliches Mindesteinkommen CHF 9'600.- und weniger als CHF 17'400.- einen Satz von 5.371, die weiteren Sätze finden Sie hier:
https://www.akbern.ch/aktualitaet-detail/article/ahviveo-beitraege-fuer-selbstaendigerwerbende/
Was bedeutet dies nun für UniLohn KundInnen?
Erfassen Sie ab Geschäftsjahr 2021 vor dem Januarlohnlauf in den Firmenstammdaten in UniLohn den neuen Wert AHV/IV/EO-AN Wert 5.3 statt 5.125.
Alle Kunden die in der Kulanzzeit von 12 Monaten sind, rsp. Kundinnen die ab 1. Juli 2020 eine neue Vollversion oder ein neues Update von UniLohn erworben haben, steht der aktuelle Release als Kulanzupdate kostenlos zur Verfügung.
Für alle anderen Kundinnen und Kunden sind preiswerte Updates verfügbar. Fragen Sie uns, nach ihrem UniLohn-Angebot?
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