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Schonfrist ist vorbei für das nRLR! (15.10.2014)

 

Schonfrist ist vorbei: Seit dem 1.1.2013 sind die Normen der neuen Rechnungslegung in Kraft. Ab 1.1.2015 müssen Unternehmen mit ordentlicher Buchführungspflicht die neuen Normen definitiv umsetzen. Für KMU-Unternehmen ab CHF 500'000 Jahresumsatz ist dies zwingend. 

Mit ShakeHands Kontor 2014 liegt Ihnen seit diesem Jahr Kontenplanvorlagen und Anhänge bereit, die den neuen Rechnungslegungsnormen (nRLR) oder auch neues Rechnungslegungsgesetzt (nRLG) entsprechen. Für Micro- und Kleinst- Unternehmen ist es auch möglich die Buchhaltung mit der Ausgaben-Einnahmen-Rechnung zu erstellen. 

Beachten Sie unsere Checklisten und die neuen Vorlagemandanten KMU nRLG im aktuellen ShakeHands Kontor 2014 Release. Da finden Sie einen neuen angepassten Kontenplan als Vorlage. Mit neuer Gliederung der Kontenstruktur und erweiterten Anhängen. Was gilt mit den Vorjahreszahlen? Was muss im Kontenplan geändert werden? Wie muss die Umstellung nach nRLR dokumentiert werden. Wer muss die Jahresrechnung unterzeichnen? Wie sind die Belege zu Archivieren? Unterschiedliche Eigenkapitalpositionen nach Rechtsform darstellen? Geldflussrechnung? Neue Anhänge und Mindestangaben. Lagebereichte mit Details, Form, Formulierung der Zukunft. 

Gerne beraten wir Sie auch in der Umstellung des Kuntenplans nach den neuen Normen. Melden Sie sich direkt bei unserem Support

Mit dem nächsten Release ShakeHands Kontor 2014 (11.3) geben wir Ihnen die letzten überarbeiteten Vorlagen nach nRLR oder NRLG mit und zudem den kompletten Zahlungsverkehr nach Schweizer ISO-Norm frei. Damit erstellen Sie Zahlungen nach neuem Verfahren. Die Übergangszeit läuft bis 2018 werden DTA und EZAG durch die neue SEPA taugliche ISO 20022 Norm abgelöst. Die Zahlungsdatei wird als XML-Datei im PAIN.001 für Überweisungen und PAIN.008 für Lastschriften an die Bank angewiesen. Einher geht die Umstellung auf den neuen Einzahlungsschein. Ab 2020 dürfen Konten nur noch in Form der IBAN Nummer schweizweit genutzt werden.