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Neue Steuersätze und Abrechnungsformulare (24.09.2017)

Nachtrag, 23.Februar 2018:

    Mit dem neuen Jahres-Release 15.1 von shakehands Kontor 2018 können Sie die neuen Abrechnungsformulare nun auch mit den neuen vorbereiteten Kennzeichen nutzen. 

    Im Laufe der vielen Serviceanfragen in den letzten Woche weisen wir nochmals auf einige Details hin, dass:

- die Umsatzsteuerautomatik-Konten getrennt pro Umsatzsteuersatz und Bezugssteuersatz geführt werden müssen,

- die MwSt Kennzeichen in Steuersätzen hinterlegt sein müssen und zwar für den neuen Release die neuen Kennzeichen,

- für den MwSt-Satz U2.5B das Kennzeichen 311 für die Abrechnungen bis 31.12.2017 gilt und ab der ersten Abrechnung 2018 der Satz auf Kennzeichen 312 umgestellt werden muss, da der gleiche Satz auf unterschiedliche Felder abgerechnet wird,

- alte Kennzeichen von vor 2011 - Werte unter 200 - als Vorgaben im Kontenplan gelöscht werden sollte,

- Verwenden Sie die neue eIAM Schnittstelle für die Abrechnung.

    Beachten Sie diese Punkte, dann erhalten Sie richtigen Daten in der neuen MwSt-Steuerabrechnungsperiode. Nutzen Sie untenstehende Dokumentationslinks. Gerne hilft Ihnen unser Support, falls Sie unsicher sind.

 

    Die neuen Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2018 sind: 

  • Normalsteuersatz 7.7%
  • Reduzierter Steuersatz 2.5%
  • Steuersatz für Beherbergungen 3.7%

    Zudem werden ab Q4/2017 neue Abrechnungsformular eingesetzt werden. Darauf werden die Kennzeichen der Felder geändert und die notwendigen Anpassungen aus der Teilrevsion des MwSt-Gesetzes umgesetzt. 

    Für die Saldosteuer- und Pauschalsteuern wird die ESTV ebenfalls in den kommenden Wochen die neuen Sätze per 1.1.2018 kommunizieren. Das Abrechnungsformular wird auch hier angepasst. 

    Die ShakeHands Software Ltd wird in der neuen Jahresversion 2018 alle Vorlagen anpassen. Damit kann wie gewohnt mit einer einfachen Datenbankaktualisierung die MwSt-Sätze und die Formulare schnell und einfach angepasst werden. Haben Sie schon Umsätze welche in Q4/2017 zu den neuen Sätzen deklariert werden müssen, z.B. Dauerlieferungen oder Akonto-Rechnungen müssen diese via neue Steuersätze abgerechnet werden, aber noch zu den bisherigen Kennzeichen geführt werden. Diese müssen dann ab 1.1.2018 für die neue Periode angepasst werden. Sie können die neuen Sätze ab sofort Einpflegen mit der Funktion Steuersatz gültig ab, wird automatisch gemäss Belegdatum der korrekte MwSt-Satz der Buchung zugewiesen.

    Mit einem Update auf den Release 2018 müssen Sie dann keine händischen Anpassungen vornehmen. 

    Seit heute 28. September 2017 hat die ESTV eine Übersicht auf Ihrer Homepage veröffentlich zum Thema Übergang Steuersatzänderungen per 1.1.2018. Da gibt es gute Erläuterungen und auch die neuen Saldosteuersätze und neuen Umsatzgrenzen sind ersichtlich. 

    MwSt-Info eidgenössische Steuerverwaltung