Neue Beitragssätze und Weiteres ab 1.1.2020 (29.11.2019)
AHV/IV/E0
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Steuerreform und der AHF Finanzierung (STAF) wird der AHV Beitrag angepasst. Der Bundesrat hat beschlossen die Anpassung per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen:
Der AHV Beitrag erhöht sich um 0.3% auf 8.7% Der neue AHV/IV/EO-Beitragssatz ist somit neu 10.55%.
Passen Sie in Ihrem Lohnprogramm die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf 4.35% an. Die Beiträge für IV 0.7% und für die EO 0.225% bleiben.
Damit beträgt der Abzug Arbeitgeber total neu für die Beiträge AHV/IV/EO 5.275% und für die Arbeitnehmende neu 5.275%.
Beachten Sie auch die Anpassung an die Mindestbeiträge von Selbständigen und Nichtselbständigen und der Höchstbetrag:
Unfallversicherung
Diverse Versicherungen passen hier Prämien an. Beachten Sie die Verfügungen, die in diesen Tagen verschickt werden und tragen Sie die neuen Tarifsätze und er Lohnverwaltung.
Familienzulagen, ALV-Beiträge und Pensionskasse
Diese Bereichen bleiben 2020 stabil. Beachten Sie aber bei den Pensionskassen die neuen Verfügungen pro Arbeitnehmer und tragen Sie allfällige Änderungen beim Mitarbeiter an.
Weitere gesetzliche Änderungen
Sämtliche Änderungen der eidgenössischen Gesetzgebung finden Sie hier:
oder in einer verkürzten Fassung des Tagesanzeigers hier: