[Update] AHV21 und Erhöhung MwSt (25.09.2022)
Wenn Sie Leistungen heute schon für 2024 oder später abrechnen, müssen Sie die Leistungen ab 1.1.2024 ab sofort mit neuen Steuersätzen abrechnen. Wir werden im kommenden Jahresrelease 20 die Vorlagen aktualisieren. So können Sie die neuen Steuersätze via die neuen Vorlagen in der eigenen Datenbank aktualisieren.
Die ESTV berichtet, dass ab Q3/23, das neue Abrechnungsformular mit den neuen Steuersätzen genutzt werden kann. Wir werden im Sommer 2023 mit dem Minorrelease 20.4.2 zudem die neuen MwSt-Kennzeichen (Kz) und Formulare aktualisieren.
Finden Sie hier in der Dokumentation und Abläufe für dieAnpassungsarbeiten von bisherigen Datenbanken. Neue Firmen können direkt ab den neusten Vorlagen schon vorbereitet werden.
Erneuerung ESTV zur Deklarationspflicht Steuersätze ab 1.1.2024
Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze
Publikation Steuersatzerhöhung vom 1.1.2024 von der ESTV veröffentlicht 7.2.20223
MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024
Verordnungsentwurf MwSt Satzerhöhung ab 1.1.2024
MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 (PDF, 1 MB, 12.12.2022)
Neue Saldosteuersätze ab 1.1.2024
Umsetzung der Verordnung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen setzt den Entscheid der Verordnung zur Umsetzung der AHV21 Reform per 1.1.2024 mit Entscheid des Bundesrats vom 9. Dezember 2022 um:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92108.html
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html
Resultate
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20220925/can659.html
Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21)
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20220925/can660.html
Allgemeines und Gesetze
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html
Weitere Zusammenfassung Tagesanzeiger 26. September 2022
Umsetzung und Einführung
Laut Schreiben der ESTV von letzter Woche, wird die MwSt-Anpassung ab 1.1.2024 in Kraft treten, falls der Bundesrat kein anderes Datum festlegt.
Die Mehrwertsteuer wird um 0.4% zu Gunsten der AHV angehoben. Die neuen Sätze sind ab 1.1.2024 gültig:
Bisheriger Satz | Erhöhung | MwSt-Satz AHV21 | |
Normalsatz | 7.7% | 0.4 | 8.1% |
Reduzierter Satz | 2.5% | 0.1 | 2.6% |
Sondersatz Bewerbung | 3,7% | 0.1 | 3.8% |
Die Saldosteuer- und Pauschalsteuersätze der MwSt sind aktuell noch nicht festgelegt worden. Ebenfalls ausstehend sind die zukünftigen Abrechnungsformulare für die MwSt-Abrechnung. Wir erwarten eine Veröffentlichung im Sommer 2023.
Saldosteuersätze | Bisheriger Satz | Erhöhung | MwSt-Satz AHV21 |
Branchensätze | 0.1% | 0.0 | 0.1% |
0.6% | 0.0 | 0.6% | |
1.2% | 0.1 | 1.3% | |
2.0% | 0.1 | 2.1% | |
2.8% | 0.2 | 3.0% | |
3.5% | 0.2 | 3.7% | |
4.3% | 0.2 | 4.5% | |
5.1% | 0.2 | 5.3% | |
5.9% | 0.3 | 6.2% | |
6.5% | 0.3 | 6.8% |
Wir haben die neuen Steuersätze ab dem Jahresrelease 2023 in den Vorlagen veröffentlicht. Damit können z.B. jährliche Abovorgänge oder Vorausrechnungen ab Februar 2023 schon mit den neuen Steuersätzen erfasst werden.
Zudem werden wir die neuen Formulare und die weiteren shakehands Templates und Vorlagen im Release 20.4.2 im Qr freigegeben. Damit kann die MwSt-Abrechnung mit den neuen und bisherigen MwSt-Sätzen ab q3 gemacht werden. Importieren Sie via Vorlagen, die Steuerkonten und Vorgaben der weiteren Konten, MwSt-Sätze und Formulare einfach über diese neuen Vorlagen. Aktualisieren Sie anschliessend den persönlichen Kontenplan, Steuerschlüssel und weitere Bereiche in den Vorgaben z.B. Buchungsvorlagen, etc.