Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025 (21.10.2024)
Hier die Änderungen, auch mit Kommentaren (>>) für die Umsetzung der neuen Sachverhalte in shakehands Kontor 2024. Erfassen Sie die Änderungen spätestens beim Anlegen des neuen Geschäftsjahres.
Jährliche Abrechnung
Jährliche Abrechnung dürfen Unternehmen mit Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag machen. Der Antrag kann im ePortal ab Januar 2025 beantragt werden. Beachten Sie die Frist für die Nutzung bis spätestens 28. Februar 2025. Die ESTV wird bei dieser Abrechnungsart Ratenzahlungen veranschlagen.
>> In shakehands Kontor können Sie heute schon die Ausgabe der Filter auf 12 Monate für die Berechnung erstrecken.
Saldosteuersatzmethode und Pauschalsteuersatzmethode
Sie können mehr als zwei Saldosteuersätze wählen. Massgebend bleibt weiterhin die 10%-Regel.
>> Wir werden vorläufig keine weiteren Saldosteuersätze im Release 2025 einbauen, für die automatische Abrechnung, da diese Kombination von drei und mehr SSS sehr selten vorkommt. Auf Anfrage werden wir diese Funktion prüfen. Heute können in shakehands Kontor zwei Saldosteuersätze erfasst werden.
Beim Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur Saldosteuersatzmethode müssen Sie Korrekturen vornehmen: Auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen im Zeitpunkt des Wechsels müssen Sie die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer einschliesslich ihrer als Einlageentsteuerung korrigierten Anteile an die ESTV zurückzuerstatten und beim Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode müssen Sie Korrekturen vornehmen: Sie können die im Zeitpunkt des Wechsels auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen lastende Steuer geltend machen.
>> Beachten Sie in shakehands Kontor die entsprechenden Einstellungen gemäss Handbuch und die Umstellungen und Abgrenzungen in diesen Fällen.
Nach sieben Jahren überprüft die ESTV die für die Branchen gültigen Mwst-SSS-Sätze. Diverse Branchen erhalten eine neue Einstufung, oder andere Sachverhalte fallen weg und neue Branchen kommen hinzu. Beachten Sie die Tabellen unten.
>> Erfassen Sie in shakehands Kontor im neuen GJ 2025 die neuen Sätze, falls es in Ihrem Fall Änderungen aus diesen Gründen gibt. Die aktuell gültigen Saldosteuersätze ab 1.1.2024 bleiben weiterhin gültig. Dies erfolgt beim Anlegen des neuen Geschäftsjahres in der Abfrage von neuen MwSt-Sachverhalten.
Besondere Verfahren bei Exportlieferungen (Formular 1050), Anrechnung der fiktiven Vorsteuern (Formular 1055) und Margenbesteuerung (Formular 1056) fallen weg.
Gleiches gilt für die Pauschal-Steuersätze und deren Abrechnungsweise der öffentlich rechtlichen Organisationen.
ePortal ESTV und Onlinepflicht – eAIM
Die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung ist ab 1.1.2025 nur noch über das Portal elektronisch möglich.
Die ESTV wird in den kommenden Wochen noch weitere Änderungen auf der Plattform kommunizieren.
>> shakehands Kontor 2024 beinhaltet die aktualisierten Links zur eAIM und zur MWST-Abrechnung easy. Nutzen Sie diese direkt im Bereich Steueranmeldungen.
Subventionen
Die Behandlung der Subventionen ist aus Sicht der Mehrwertsteuer nicht steuerbar (MWSTG 33 Abs. 2). Möglicherweise sind aber Vorsteuerkürzungen zu berücksichtigen. Notwendigerweise müssen ein Vertrag, eine Verfügung und darin der Begriff Subvention für den Geldfluss vorliegen.
>> Die Deklaration ändert sich im Abrechnungsformular nicht, shakehands Kontor 2024 ist somit aktuell.
Weiterführende Links
Mehrwertsteuergesetz mit Änderungen ab 1.1.2025
Mehrwertsteuerverordnung mit Änderungen ab 1.1.2025
Änderungen der Saldosteuersätze in den Branchen ab 1.1.2025
Änderungen der Pauschalsteuersätze in den öffentlich-rechtlichen Organisationen ab 1.1.2025