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FAQ: 1117 // 01117 // Wir verrechnen eine Bezugssteuer und haben Differenzen in der Steueranmeldung, warum gibt es solche Differenzen?

Ja, das ist möglich, da im MwSt-Abrechnugnsformular nicht kaufmännisch gerundet werden darf. Bezahlen Sie eine Rechnung mit einem Bezugssteuersatz zu B7.7B über den Betrag CHF 107.70 die Bezugssteuer von CHF 8.29 und eine Vorsteuer von CHF 8.29. Diesen Betrag finden Sie auch so im Journal. In der MwSt-Abrechnung wird nun die Bezugssteuer mit CHF 8.24 ausgegeben und die Vorsteuer mit CHF 8.29. Der Unterschied ergibt sich, da in der MwSt-Abrechnung nur der Frankenbetrag ausgegeben werden muss, also CHF 107 statt 107.70. Dieser Betrag darf auch nicht kaufmännisch gerundet werden, somit haben Sie eine Differenz von 5 Rappen in diesem Beispiel. Dies ist aber durch die Darstellung und das Rundungsverhalten geschuldet auf dem Formular. 

Sie können den Betrag als Rundungsdifferenz ausbuchen. Laut ESTV werden solche Rundungsdifferenzen akzeptiert und nicht berücksichtigt. 

siehe auch:

https://doks.shakehands.com/de/anwenderhandbuch/4-kontor/40-auswertungen-arbeiten-rund-um-steueranmeldungen-mwst-abrechnungen-steuerjournale/278-wie-kommen-die-zahlen-in-die-mwst-abrechnung.html