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FAQ: 704 // 00704 // Ein Kunde hat eine Gutschrift von uns erhalten. Wir haben vereinbart, dass zukünftige Rechnungen zunächst mit dem Gutschriftsbetrag verrechnet werden, bevor wieder aktiv Zahlungen getätigt werden aus Kundensicht. Wie verbuchen wir das? Momentan sind die Rechnungen nicht so hoch, dass sie den Gutschriftsbetrag ausgleichen.  Es ist im täglichen Geschäftsleben hie und da so, dass Gutschriften mit noch offenen Rechnungsbeträgen verrechnet werden. Deshalb denken wir, dass shakehands Kontor eigentlich eine Möglichkeit für diese Verrechnung anbieten sollte.

Sie haben recht, es ist so nicht darstellbar. Nach internen Diskussionen schlagen wir Folgendes vor:

Sie haben Geld für eine Leistung erhalten, die nie stattgefunden hat, da fragt das Steueramt dann wahrscheinlich: Wofür ist hier Geld geflossen? Aus Ihrer offenen Posten-Liste geht hervor, dass die Zahlung nie erfolgt ist und die Folgerechnungen in einem anderen steuerlichen Zeitraum liegen.

Daraus folgt: 

Sie müssen die Rechnung stornieren und dem Kunden das Geld zurückerstatten. Der Kunde muss dann die Vorsteuer zurückrechnen und Sie die Umsatzsteuer, wichtig für das die ESTV!

Es gibt sicherlich Möglichkeiten, mit dem Konto 'geleistete Anzahlungen' zu arbeiten. Das ist unserer Meinung nach aber buchhalterisch nicht korrekt. Und deswegen bitten wir Sie, sich mit Ihren Steuerberater über die Vorgehensweise zu einigen. Es sei den der Kunde willigt ein dies als Darlehen bei Ihnen stehen zu lassen.

Wenn Ihr Treuhänder Ihnen eine korrekte Vorgehensweise dargelegt, können wir Ihnen gern noch einmal die technische Umsetzung im Programm erläutern.