Menu

Häufig gestellte Fragen

1. Lösung
2. Betriebssystem
3. Thema

752 // 00752 // Das Problem ist bei der Mutation der Quellensteuer beim Mitarbeiter. Gebe ich PLZ 1006  und Kanton VD ein, reklamiert das System kein Kanton vorhanden. Wie kann ich diese Daten erfassen?

Ab UniLohn 5.1 braucht es für die Quellensteuerabrechnung einen PLZ-Verezcihnis. Sie können dieses ab Ihrem Downloadlink laden und importieren die Daten anschliessend in UniLohn.

  1. Im Bereich Eingabe>Datenimport finden Sie die Funktion Postleitzahlen.
  2. Hier importieren Sie nun auf die Datei z.B. PLZ2018.txt und lesen die Daten ein.

Damit stehen diese bei den MA-Erfassungsmasken zur Auswahl bereit.

941 // 00941 // Wie müssen die Quellensteuercodes in UniLohn erfasst werden?

Finden Sie hier die QST-Detail - und die Codi für die Lohnarten für ELM Übermittulung

LohnartVerwendungELM Code
Quellensteuerabzug
QB
QuellensteuerkorrekturQ CB
Quellensteuer ArbeitstageQ TB


1100 // 1100 // Neue Angaben und Details bei der Quellensteuer ab 2021 sind hier zusammengefasst.


Abrechnungskanton

Die Quellensteuer muss neu zwingend im Wohnkanton der betroffenen Arbeitnehmenden abgerechnet werden. Die Abrechnung darf nicht wie bisher im Sitzkanton des Unternehmens vorgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass Sie sich mit unterschiedlichen Abrechnungsmodellen vertraut machen müssen.

Tarife

Die Tarife D und O werden durch in Kraft treten der neuen Verordnung verschwinden. Tarif D wurde auf das Nebenerwerbseinkommen einer quellensteuerpflichtigen Person angewendet. Tarif O war das Pendant zum Tarif D für deutsche Grenzgänger.

Teilzeitangestellte

Bei Teilzeitangestellten muss künftig das neu eingeführte satzbestimmende Monatseinkommen angewendet werden Für die Berechnung des satzbestimmenden Monatseinkommens kommen je nach Informationsstand des Arbeitgebers mehrere Berechnungsmethoden in Frage. Details können dem Kreisschreiben 45 unter Ziffer 6.4 entnommen werden.

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit der überarbeiteten Quellensteuerverordnung müssen sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Werden Umstellungen notwendig und können die Lohnsysteme diese verarbeiten, insbesondere bei Teilzeitmitarbeitenden und allenfalls Mitarbeitenden mit bisherigem Tarif D oder O?

  • Wird bereits mit den korrekten Abrechnungskantonen abgerechnet?

  • Wurden die Quellenbesteuerten darüber instruiert, welche Angaben sie dem Arbeitgeber zwingend machen müssen?


920 // In der neuen UniLohn Version habe ich folgenden Fehler bei folgendem Ablauf: 

>Einzelne Lohnabrechnung drucken>alle Lohnabrechnung drucken 

-> Fehlermeldung: Pfad kann nicht gefunden werden -> welchen Pfad muss ich da wo eingeben


Definieren Sie in den Zusätzen der Firma im Feld PDF-Pfad den lokalen Ordner z.B. …./xxx/Abr_PDF.

Dabei muss im Finder oder im Explorer vorher der Ordner Abr_PDF zwingend festgelegt werden. Ohne diesen kann die Ausgabe nicht erfolgen. 

62 // 00062 // Wir haben eine Mitarbeiterin, die bei einer anderen Pensionskasse beim Stellenwechsel geblieben ist. Wir zahlen Ihr nun immer im Januar den Arbeitgeberanteil (alle 12 monatlichenBeitrage) in einer Einmalzahlung aus. 

Dieser Betrag muss auch auf den Lohnausweis. Wo muss ich das nun eingeben?

Es handelt sich um die Lohnart Kapitalleistungen

Erfassen Sie in dieser Lohnart die Art und der Grund der Kapitalleistung, die dem MA ausbezahlt werden. Zusätzlich ist im entsprechenden Feld Betrag  der Betrag dieser Leistung einzutragen. 

Leistungen in diesen Bereich sind: 

  • Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter
  • Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter
  • Lohnnachzahlungen
  • etc. 

Erfassen Sie in Unilohn eine neue Lohnart Kapitalleistungen mit Verwendung Individuelle Zulage und Spezifikation Kapitalleistungen (4.).

65 // 00065 // Bei Lohnart Ferienentschädigung Stundenlohn muss Bezug LA 101 sein, nicht z.B. 22 diese Aussage verstehe ich nicht. Bei LA 22 wird der ALV Betrag nur auf LA 101 berechnet ohne LA 108? 

Auch beim Erfassen von der ALV 2 im Firmenstamm, wenn ich da einen Wert erfasse, wird dieser beim Stundenlöhner immer mit abgezogen, warum?

Da ist ein Fehler im Beispiel der Lohnart 105. 

Die Bezugslohnart darf nicht kleiner 100 sein, wenn es sich um eine Zulage handelt 

Siehe Doku Seite 38: Im Bezugsfeld kann Bezug auf eine bereits definierte Lohnart genommen werden. 

Im obenstehenden Beispiel werden 8.33% von der Lohnart 101 berechnet, man gibt mit Bezug LA 101 die Anweisung, vom Resultat der LA 101 sollen 8.33 Prozent berechnet werden. 

Beachten Sie folgende Regeln:

  • Eine Zulage darf sich nur auf eine Lohnart grösser gleich 100 beziehen.
  • Abzüge dürfen nur von systemeigenen Lohnarten also kleiner 100 gemacht werden.

Damit löst sich auch das Problem mit der ALV 2. 

Ab UniLohn Release 4.2.19 ist es nicht mehr möglich eine Bezugslohnart unter 100 zu definieren und abzulegen.

86 // 00086 // Muss ich die Partnerangaben beim Mitarbeiter zwingend erfassen?

Die Partnerangaben braucht es nur, wenn Sie mit Ausgleichskassen der Banken & Versicherungen arbeiten oder swissdec Version 3.0 oder höher nutzen möchten.

Sonst können die Daten für den Partner leer lassen.

1178 // 001178 Fehler bei der KTG-Abrechnung den wir nicht mehr wegbringen, was muss gemacht werden?

Danke für die Einsendung der Datenbank, darin haben wir festgestellt, dass es bei zwei MA Cynthia und MA Jonathan enthalten waren bei denen der UVG- und der KTG-Code fälschlicherweise historisiert worden waren. Dies wurde zurückgestellt. 



166 // 00166 // Für Jubiläuen zu berechnen gibt es ein Problem, wenn der MA ausgetreten ist und wieder eingetreten und wieder ausgetreten. Wie kann da Verfahren werden?

Wenn es um die Liste Dienstjahren geht, kann in UniLohn einfach das Eintrittsdatum entsprechend gesetzt werden. 

Aber Vorsicht: nicht das Datum löschen und neu eingeben, sondern das vorhandene Datum abändern

Das Eintrittsdatum darf in die Vergangenheit zurück reichen. 

Dann muss anschliessend eine Neuberechnung erfolgen.

167 // 00167 // Bei einer Festangestellten wird der NBU-Abzug doppelt verrechnet, warum?

Die Lohnarten unter 100 dürfen nur in Bezug auf FiBu-Konten eventuell im Text verändert werden. 

Niemals die Verwendungsart und Spezifikation abändern. 

Bei LA 18 müssen Sie in Ihren Daten die Verwendungsart wieder löschen.

Dann den Mitarbeiter bei berechnen und dann besteht das Problem nicht mehr.

169 // 00169 // Was bedeutet die ELM-Fehlermeldung "Datum Geschäftsfahrzeug fehlt".

in den Firmenzusatzdaten fehlt das Datum zur Vereinbarung über die Geschäftswagen

Bitte in den Stammdaten nacherfassen.

170 // 00170 // Kann ich nachträglich Kinderzulagen korrigieren und wenn ja wie?

Die Kinderzulagen werden leider nicht automatisch in der LA kumuliert. 

Das Problem kann nur gelöst werden, indem eine LA für Kindergeld eröffnet wird. 

Diese Lohnart muss folgende Werte enthalten: 

  • Verwendung 'Korrektur'
  • Spezifikation 'Kindergeld
  • und Basis-Anz 7 auf 1 gesetzt sein

Und bei den Kindern muss das Datum Kindergeld-bis in die Vergangenheit gesetzt werden. Führen Sie dann eine neue Berechnung aus und setzen Sie das Datum wiederum auf das korrekte Datum zurück.

171 // 00171 // Ein MA hat Monats- und Stundenlohn, wie erfasse ich diese korrekt?

Wenn in einem Lohnlauf gleichzeitig in einem MA eine Monatslohn und eine Stundenlohn Komponente erfasst wird, muss die Lohnart für den Stundenlohn zwingend in den variablen Lohndaten erfasst werden 

(siehe auch Handbuch Ziffer 8.5)

216 // 00216 // Ich rechne die Quellensteuer ab. Und finde in UniLohn 4.3.30 die aktuellen Formulare nicht für den Kanton Tessin?

Ja. UniLohn unterstützt in der aktuellen Version 4.3. die Formulare der folgenden Kantone: AG, BL, BS, LU, SO, TG und ZH. 

Alle anderen müssen ab den Totalen der Liste ins jeweilige übertragen werden. Wir sind am entwickeln von ELM 4.0 da werden dann alle Kantone unterstützt sein. Die Version 5.1. ist ab Sommer 2018 freigeben. 

224 // 00224 // Meine ELM Daten werden nicht ausgegeben. Warum?

Die Stammdaten für ELM müssen zwingend vorgefasst sein. Dies sind u.a. Daten zu Ausbildung, Position und Einstellungsart, und weitere müssen beim Mitarbeiter erfasst sein. 

Zudem müssen die Versicherungsprofile im Bereich Versicherungen korrekt erfasst sein, sonst erscheinen die Fehlermeldungen. 

Die swissdec-Listen können erst gedruckt werden, wenn die Übermittlung an den ELM-Server erfolgreich durchgeführt worden ist.

Die ELM-Schnittstelle 4.0 wurde ab Release 5.1 überarbeitet und ist 2018 im Testlauf. 

225 // 00225 // Wir haben hier den Fall, dass ein MA Monats- und Stundenlöhner ist. 

Wie erfasse ich diesen Fall korrekt in UniLohn?

Wenn mit Monatslohn und Stundenlohn bei gleichen Mitarbeiter der Lohnlauf definiert ist, muss die Lohnart für den Stundenlohn zwingend als variablen Lohndaten erfasst werden! Dann und nur dann können Sie einen Monatslohn und einen Stundenlohn im gleichen Lohnlauf erfassen.

307 // 00307 // Was muss ich bei der ELM Konfiguration beachten?

Im Bereich Versicherungen erfassen Sie alle im Betrieb genutzten Versicherungen mit vollständigen Angaben. 

Die ID muss für BVG und KTG manuell gesetzt werden. 

Das UVG läuft über die Ausgleichskasse und muss erfasst sein. 

Die jeweiligen Mitglieder-Nummer und die Versicherungsnummer sind nicht gleich und müssen alle pro Versicherung erfasst sein. 

In den ELM-Einstellungen müssen Sie die folgenden Links setzen (ändert jährlich): 

https://distributor.swissdec.ch/services/elm-pucs-puns/SalaryDeclaration/20051002

und oder nutzen Sie den manuellen Upload via Browser - EIV

https://distributor.swissdec.ch/webapps/elm/SalaryDeclaration/20130514



346 // 00346 // Wie erfasse ich einen Lehrling ohne AHV-Pflicht und mit NBU Abzug?

Erfassen Sie eine neue Lohnart z.B. 112 NBU ohne Basisanzeigen mit dem prozentualen Abzug z.B. 2.28% und der Bezugslohnart 8.

351 // 00351 // Ab Release 4.3.32 wird der NBU-Beitrag bei Übernahme durch den Arbeitgeber in Lohnabrechnung Ziffer 7 übergeben, was muss ich bei der Umstellung beachten?

Im Firmenstamm muss NBU durch AG aktiv sein. 

Der NBU-Abzug wird dann automatisch im Lohnausweis in Ziffer 7 ausgegeben.

721 // 00721 // ich kann die ELM Daten der AKSO Solothurn nicht finden, diese meldet uns sich an den Herausgeber der Lohnsoftware zu wenden?

Die Nummer der Ausgleichskasse SO lautet 011.000 für die AHV

Die Nummer der Familienausgleichskasse SO lautet 011.000 für die FAK diese muss aber nur im Format 011 erfasst werden. 

722 // 00722 // Beim Erfassen der Daten für ELM 4.0 gibt es Fehler bei der Ausgabe? Was kann ich machen?

Unter Versicherungen>UVGZ sind zwar Stamm-Daten erfasst aber keine Ansätze. 

Wenn UVGZ aktiviert ist, müssen auch immer die Ansätze erfasst und geladen sein. 

Wenn keine UVGZ abgeschlossen ist, lassen Sie die Stammdaten beim UVGZ und die Ansätze leer - zwingend. 

723 // 00723 // Kann ich eine Basisanzeige nutzen um eine eigene Summe zu kumulieren?

Ja. Die Lohnart 50 Basis Anzeige 9 gleich 1.

Hier werden alle Zulagen-Lohnarten mit der Anzeige Basis 9 eine 1 zusammen gerechnet und können als weitere Grundlage für Berechnungen dienen. 

751 // 00751 // Die Berufsliste bei den Stammdaten der Mitarbeiter ist leer, weshalb keine Mutationen vorgenommen werden können?

Ab UniLohn 5.1 wird für die ELM-Übermittlung die Liste der Berufe notwendig. 

Erfassen Sie die Berufe im Bereich Eingabe>Berufe Funktionen. Diese können Sie dann den Mitarbeitern unter Zusätze zuweisen. 

938 // 00938 // Wie richte ich die ELM Transmitter-Schnittstelle ein?

  • Installieren Sie Java 8. Bei einer neueren Java Version löschen Sie in der Library/Java/JavaVirtualMachines den Ordner jdk-11.0.4.jdk, so dass nur noch nur noch der Ordner jdk1.8.0_191.jdk vorhanden ist. 
  • Danach den Computer neu starten.
  • Dann UniLohn starten und im Bereich Datenexport unter ELM die Scripte neu erstellen
  • Und die Übermittlung starten.


Bei Problemen von der Java Installation hilft dieser Eintrag: 

https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/using-jdk-jre-macos-catalina-5781620.html

940 // 00940 // Der Quellensteuercode gibt die Gemeinde vor. Von wo bekomme ich den Code welcher Unilohn akzeptiert?

Importieren Sie die Liste der PLZ-Verzeichnis, darin ist der Code enthalten. 

Das Verzeichnis erhalten Sie in Ihrem persönlichen UniLohn Account. Laden Sie dieses herunter. 

Starten Sie UniLohn und wählen Sie den Bereich Daten importieren und wählen Sie hier PLZ-Verzeichnis importieren und lesen Sie die Daten ein. 

Bei der Auswahl der Gemeinde, wird der Code nun automatisch vergeben. 

948 // 00948 // Wir haben Probleme bei der Sicherung als PDF von Ausgabe Daten. Was können wir machen?

Ein Tipp ist direkt auf das Hauptort Datenausgaben digital abzulegen also c:/MeineBelege/

Beachten Sie zudem keine Sonderzeichen oder Leerschläge zu verwenden und nicht mehr als ein Ordner zu verschachteln. 

Häufiges Problem sind auch die Schreibe- und Leserechte auf Onedrive Ordner und anderes. Am besten nutzen Sie für Datenbanken, die Sie live bearbeiten nie automatisch Drives. Nutzen Sie diese nur für den Transport der Datenbanken. 

Wir erhalten laufend Rückmeldungen, dass Datenbank auf automatisch, synchronisierten Drives defekt gehen. 

1077 // 01077 // Aktuelle Quellensteuertarife Bund und Kantone

1133 // 01133 // Welche Leistungen müssen nicht im Lohnausweis deklariert werden?

Im Grundsatz sind alle Leistungen des Arbeitgebers steuerbar und im Lohnausweis anzugeben. 

Wegen der Praktikabilität sind insbesondere folgende Leistungen nicht zu deklarieren: 

  • abgegebene Halbtaxabos der SBB
  • REKA Check Vergünstigungen bis CHF 600.- pro Jahr
  • Weihnachtsmarkt-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 500 pro Ereignis. Ist der Betrag höher, muss der ganze Betrag deklariert werden.
  • Private Nutzung von Arbeitswerkzeug (Mobile, Computer, usw.)
  • Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften bis CHF 1000 im Einzelfall.  Ist der Betrag höher, muss der ganze Betrag deklariert werden.
  • Beiträge an Fachverbände unbeschränkt
  • Rabatte auf Waren für den Eigenbedarf
  • Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis. Ist der Betrag höher, muss der ganze Betrag deklariert werden.
  • Die Bezahlung der Reisekosten für den Ehegatten oder den Partner*in die den Arbeitnehmer auf Geschäftsreise begleiten.
  • Beiträge an Kinderkrippen die verbilligte Plätze anbieten. Direkte Zahlungen an Arbeitnehmer*innen müssen in  im Lohnausweis Ziffer 1 aufgerechnet werden oder in Ziffer 7 separat deklariert werden.
  • Gratis-Parkplatz am Arbeitsort
  • Kosten für ärztliche Voruntersuchungen auf Verlangen Arbeitgeber oder Pensionskasse
  • Gutschriften von Flugmeilen

1134 // 01134 // Gibt es im Nebenerwerb Optionen, die AHV nicht abzuführen?

Ja, handelt es sich um geringfügige Entgelte aus Nebenerwerb nach AHVG 5 Abs 1 und Art 8 kann mit einer Verzichtserklärung gegenüber dem/der Arbeitnehmer*in bis zu einem jährlichen Betrag von CHF 2 300.- vereinbart werden, dass keine Sozialleistungen abgeliefert werden müssen. Die Bezüge sind einzeln zu dokumentieren und einmal pro Jahr ist das Blatt zu unterschreiben. 

Der/die unterzeichnende Arbeitnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass auf seinen obigen Bezügen, aus diesem Arbeitsverhältnis für das Kalenderjahr 20xy keine AHV/IV,EO,ALV-Beiträge abgerechnet werden, da es sich ums eine Entschädigung für Nebenerwerb bis maximal CHF 2 300.- jährlich handelt. 

Lassen Sie jährlich die Vergütungen unterschreiben.

1161 // 01161 Wie sind die aktuellen Beiträge und Leistungen ab 1.1.2022 für die Sozialversicherungen?


AHV/IV/EO - Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber


2022
2021
AHV
8.7%
8.7%
IV
1.4%
1.4%
EO
0.5%
0.5%
Total
10.6%
10.6%
AG-Beitrag
5.3%
5.3%
AN-Beitrag
5.3%
5.3%
Altersrenter Freibeitrag
CHF 16800
CHF 16800
Freibeitrag
CHF 2300
CHF 2300


ALV - Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber


2022
2021
AG bis CHF 148200
1.1%
1.1%
AN bis CHF 148200
1.1%
1.1%
Total
2.2%
2.2%
AG ab CHF 148201
0.5%
0.5%
AN ab CHF 148201
0.5%
0.5%
Total
1.0%
1.0%


UVG - Betrieblich und nichtbetrieblich Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber


2022
2021
Max versicherter Lohn
CHF 148200
CHF 148200
BU und NBU Sätze gemäss Branche unterschiedlich
0.5%-2.7%
0.5%-2.7%
Beitragsfreies Einkommen auf geringfügigem Entgeld, sonst keine Freigrenze
CHF 2300
CHF 2300


BVG - Berufliche Vorsorge


2022
2021
Eintrittsschwelle
CHF 21510
CHF 21510
Minimal versichert
CHF 3585
CHF 3585
Maximal versichert
CHF 86040
CHF 86040
Koordinationsabzug
CHF 25095
CHF 25095
somit versicherter Lohn
CHF 60945
CHF 60945
Max versicherbarer Lohn
CHF 860400
CHF 860400
gesetzlicher Mindestsatz
1.0%
1.0%

Säule 3a - Gebundene Vorsorge


2022
2021
Erwerbstätige mit 2. Säule
CHF 6883
CHF 6883
Erwerbstätige ohne 2. Säule oder max 20% Erwerbseinkommen
CHF 34416
CHF 34416


Link Sozialversicherungsbeiträge

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/beitraege.html

Beträge gültig ab dem 1. Januar 2022 (PDF)

https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/ahv/uebersichten/renten-und-beitraege-01012021.pdf.download.pdf/renten-und-beitraege-ab-01012021.pdf




1166 // 01166 // wir suchen in der neuen Version 5.1.33 die Berechnung eines Mitarbeiters? Wo ist diese Funktion?

Die Funktion wurde vereinheitlich in alle Mitarbeiter berechnen. Nutzen Sie diese Funktion.

1101 // 1201 // Was sind die Grenzbeiträge für die Sozialversicherungen 2021


AHV 8,7 %, IV 1,4 %, EO 0,5 % Keine Obergrenze maximal versicherter Lohn
10,6%
ALV bis maximal versicherter Lohn CHF 148‘200.00
2,2%
ALV Solidaritätsprozent ab CHF 148‘201.00
1,0%
Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter
CHF 1400.- p. Mte
Keine Abzüge für geringfügiges Entgelt bis max. pro Arbeitgeber und Jahr
CHF 2 300.-
AHV 8,1 %, IV 1,4 %, EO 0,5 % Vom Reineinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
10,0%
Sinkende Beitragsskala bis auf 5,371 %
CHF 57 400.- bis CHF 9 600.-
MindestbeitragCHF 503.-
Maximale AHV/IV-Rente (8/8)
CHF 28 680.-
Versichert ab Lohn (6/8)
CHF 21 510.-
Maximal anrechenbarer Lohn vor Abzug des Koordinationsbetrages
CHF 86 040.-
Koordinationsabzug (7/8)
CHF 25 095.-
Minimal versicherter Lohn (1/8)
CHF 3 585.-
Maximal versicherter BVG-Lohn
CHF 60 945.-
Erwerbstätige mit Pensionskasse
CHF 6 883.-
Erwerbstätige ohne PK jährlich 20 % des Erwerbseinkommens, jedoch max.
CHF 34 416.-
Maximal versicherter Lohn ALV/UVGCHF 148 200.-


Ab dem 1. Januar 2021 sind Angestellte und auch Lernende des Jahrganges 2003 beitragspflichtig.


778 // Anpassungen aller Vorsorgesäulen ab 1.1.2019 die Sie in den Stammdaten ablegen müssen sind:

2. Säule BVG Anpassungen

  • Die BVG-Eintrittsschwelle steigt auf 21’330 CHF an und erhöht sich somit um 180 CHF. 
  • Der Koordinationsabzug wird von 24’675 CHF auf 24’885 CHF erhöht. 

3. Säule Höhere Beiträge

  • 6’826 CHF für BVG-versicherte Personen
  • 34’128 CHF für Selbständigerwerbende bzw. Personen ohne 2. Säule. 

SUVA- und Unfallversicherungsbeiträge

Die Reduktion betrifft die Berufsunfall- sowie Nichtberufsunfallversicherung.
Davon profitieren sowohl SUVA-Betriebe als auch versicherte Angestellte. Die Reduktion beläuft sich auf 15% der Nettoprämie. Der Arbeitgeber muss deshalb die Abzüge anpassen. 

1. Säule: AHV- und IV-Renten steigen

  • Die Mindestrente erhöht sich um 10 CHF auf 1185 CHF.
  • Die Maximalrente steigt um 20 CHF auf 2370 CHF.
  • Für Ehepaare beträgt der Maximalbetrag neu 3555 CHF, d.h. 30 CHF mehr.



953 // Unilohn Ist für unsere Anzahl Mitarbeiter eine zu grosse Lösung. Gibt es eine Alternative?

Ja. Wenn Sie monatlich die gleichen Löhne auszahlen können Sie in der Finanzbuchhaltung pro Mitarbeiter eine Lohnkonto einrichten und nutzen Ende Jahr das kostenlose Tool der Schweizer Steuerkonferenz um den Lohnausweis auszufüllen. Finden Sie hier den Link zur Webapplikatkon  eLohnausweis SSK. Es werden keine Daten Lohndaten im Web gesichert, diese bleiben lokal und Sie erstellen die Belege als PDF lokal:

https://www.steuerkonferenz.ch/?Lohnausweis:eLohnausweis_SSK