
Jahreswechsel Arbeiten und Beiträge ab 1.1.2025 (31.12.2024)
Per 1.1.2025 sind einige Änderungen im Rechnungswesen der Buchhaltung und in der Lohnsoftware zu beachten.
Finden Sie hier Informationen für den Jahreswechsel 2024 nach 2025.
shakehands Kontor
Jahreswechsel Aufgaben
>> Eröffnung & Abschluss im Jahresübergang
Anpassungen bei der ESTV für SSS und weitere Sachverhalte
Beachten die neuen Saldosteuersätze und weitere Anpassungen. Wir haben dazu einen Blogartikel verfasst:
Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025
SSS-Erhöhung ab 1.1.2025 bei 15 % der Branchen – Verordnung vom 5.9.2024
E-Rechnung
Beachten Sie die neuen Möglichkeiten im Release shakehands Kontor 2025 zum Thema E-Rechnung. Wenn Sie Rechnungen in den EU-Raum stellen oder von dort erhalten.
UniLohn
Am 1. Januar 2025 tritt der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) in Kraft. Das Inkrafttreten der AHV-Reform bringt für sämtliche Sozialversicherungen neue Definitionen: Das «ordentliche Rentenalter» wird neu zum «Referenzalter». Nehmen sind Flexibilisierung des Referenzalters und Erwerbstätige können bis Alter 70 Rente aufbessern und auf den Freibetrag verzichten. Die Umsetzung erfolgt ab 1.1.2025 in Sachen Anhebung Referenzalter für Frauen und Männer auf 65 Jahre. Wir werden bis Mitte Januar 2025 ein Update bereitstellen.
Versicherungsdaten und neue Prämien erfassen Sie bitte direkt selber in UniLohn.
Jahreswechsel Aufgaben
Link Bundesverwaltung aktuelle Beiträge
Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben unverändert
Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV ändern sich ab.1.1.2025 nicht. Die Sätze sind: AHV (8.7%), IV (1.4%), EO (0.5%) sowie der ALV (2.2%). Der AG Beitrag für die Familienausgleichskassenbeiträge FAK (1.5).
Per 1. Januar 2025 steigen mehrere Zulagen im Rahmen des Familienzulagengesetzes. Die Kinderzulage steigt von monatlich 200 Franken auf 215 Franken, die Ausbildungszulage steigt von monatlich 250 Franken auf 268 Franken. Schauen Sie in die neuen verfügungen der FAK.
Das Total der Sozialversicherungsabzüge AHV/IV/EO und ALV sowie FAK bleibt bei 7.9% der pflichtigen Lohnsumme für den AG und bei 6.4% für den AN. Das Total beträgt somit 14.3%. Lohn maximal ist bis CHF 148'200 versichert.
Geringfügiges Entgeld: Neu sind auf Löhnen unter CHF 2'500 Franken nur Beiträge zu bezahlen, wenn dies die Arbeitnehmenden verlangen (bisher CHF 2'300). Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von CHF 514 auf CHF 530 erhöht. Die Beitragsskala für Selbständigerwerbende ist angepasst.
Ausgleichskasse des Kantons Bern (als Beispiel)
BVG Versichertenlohn ist neu bei CHF 22'680 und damit der koordinierte Jahreslohn bei CHF 26'480. Der maximale anrechenbare Lohn ist neu bei CHF 90'720. Der minimal koordinierte Lohn ist neu chF 3'780 und der maximal koordinierte Lohn steigt auf CHF 64'260.
Für die gebundene Vorsorge 3a sind steuerlich neu CHF 7'258 abziehbar bei Erwerbstätigen neue Grenze bei Selbständigen ist CHF 36'288.
Zudem können Sie ab 1.1.2025 nachträgliche Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a tätigen. Die Verordnung wird auf Anfang des Jahres vom Bundesrat beschlossen.
Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
und weitere Neuerungen ab 1.1.2025 Übersicht Beobachter
Was bedeutet dies nun für UniLohn Kund:innen?
2025
UniLohn wird im Januar 2025 in einem Minorreleasen die Anpassungen 2025 erhalten.
Für die obigen Sozialversicherungsangaben prüfen Sie die Firmenstammdaten und die Firmenstamm-Zusatzdaten und die Versicherungsdaten. Die Sie allenfalls von Ihrem Versicherer erhalten. Wir sehen immer wieder, dass die AN-Beiträge in den Stammdaten nicht nachgeführt werden.
Per 1. Januar 2025 wird dieses sogenannte Referenzalter erstmals um drei Monate erhöht – auf 64 Jahre und drei Monate. Hiervon betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961. Diese Anpassung wir im neuen Minorreleaes 2025 im Q1 freigegeben.
Alle anderen Änderungen der Versicherer KTG, NBU, BU, BVG sind gemäss neuen Policen und Verträgen zu aktualisieren. Passen Sie den neuen BVG-Koordinationsabzug und das Referenzalter für die AHV an.
Für alle Kunden, die in der Kulanzzeit von 6 Monaten sind, steht der aktuelle Release als Kulanzupdate in wenigen Wochen kostenlos zur Verfügung.
Für alle anderen Kundinnen und Kunden sind preiswerte Updates verfügbar. Fragen Sie uns, nach persönlichen UniLohn-Angeboten?
https://unilohn.shakehands.com
https://shop5.shakehands.com/partnerloesungen/lohn-und-salaer
persönliches UniLohn-Update-Angebot
