Menu
Jahreswechsel Arbeiten und Beiträge ab 1.1.2026 (31.12.2025)
Zum 1. Januar 2026 treten im Rechnungswesen der Buchhaltung sowie in der Lohnsoftware verschiedene Änderungen in Kraft.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Jahreswechsel von 2025 ins 2026.
shakehands Kontor
Jahreswechsel Aufgaben
>> Eröffnung & Abschluss im Jahresübergang
Keine Anpassungen bei der ESTV und der Mehrwertsteuer
Derzeit sind keine Änderungen bei den Steuersatztarifen bekannt.
Die bisherigen Einstellungen behalten daher unverändert ihre Gültigkeit.
Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2026
Aktuelle SSS-Sätze ab 1.1.2026
Nutzen Sie die Option Mwst-Abrechnung jährlich abrechnen. Bereits einige tausend Unternehmen rechnen die Mehrwertsteuer einmal pro Jahr ab. Möglich ist dies für Unternehmen, deren Umsatz unter CHF 5'005'000 pro Jahr liegt und die die Abrechnungen in den letzten drei Jahren fristgerecht eingereicht und bezahlt haben. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Umstellung bis spätestens am 28.02.2026.
E-Rechnung
Die E-Rechnung in shakehands Kontor 2025 ist weiter ergänzt worden. Wenn Sie Rechnungen in den EU-Raum stellen oder von dort erhalten, nutzen Sie dafür die E-Rechnung im XML-Format.
QR-Rechnung
Seit 2025 sind – nach fünf Jahren Betrieb der QR-Rechnung – die neuen Änderungen und Normen 2.3 der Vorgaben in Kraft getreten. Alle Anpassungen müssen bis Herbst 2026 vollständig umgesetzt sein. Einzelne Banken haben ihre eBanking-Validierungen bereits aktualisiert.
Nutzen Sie für die Erstellung von QR-Rechnungen nur noch Formulare der Version 22.0.0 oder höher und aktualsieren Sie Ihre individuellen eigenen QR-Rechnungsformulare sowie die Bankeinstellungen unter Eigene Banken.
UniLohn
Die Abzüge bleiben für 2026 unverändert. Firmenspezifische Änderungen erfassen Sie nach der Jahresendverarbeitung und vor dem ersten Lohnlauf im Januar 2026 .
Versicherungsdaten und neue Prämien erfassen Sie bitte direkt selbst in UniLohn.
Jahreswechsel Aufgaben
Link Bundesverwaltung aktuelle Beiträge
Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben 2026 unverändert
Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV ändern sich ab.1.1.2026 nicht. Die aktuellen Sätze sind: AHV (8.7%), IV (1.4%), EO (0.5%) sowie der ALV (2.2%). Der AG-Beitrag für Familienausgleichskassen FAK (1.5%) bleibt.
Per 1. Januar 2026 sind keine Änderungen im Familienzulagengesetz zu erwarten. Die Kinderzulage beträgt mindestens CHF 215 pro Monat, die Ausbildungszulage ist mindestens CHF 268 pro Monat. Bitte beachten Sie die entsprechenden neuen Verfügungen Ihrer FAK.
Das Total der Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO, ALV sowie FAK) bleibt unverändert bei 7.9% der pflichtigen Lohnsumme für den Arbeitgeber (AG) und bei 6.4% für den Arbeitnehmenden (AN). Das Gesamttotal beträgt somit 14.3%. Der maximal versicherte Lohn beträgt weiterhin CHF 148'200.
Beim geringfügigen Entgelt gilt: Auf Löhnen unter CHF 2'500 sind nur dann Beiträge zu entrichten, wenn dies die Arbeitnehmenden ausdrücklich verlangen. Hinweis: Der Lohnausweis muss ab dem ersten verdienten Franken erstellt werden.
Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von CHF 514 auf CHF 530 erhöht.Auch die Beitragsskala für Selbständigerwerbende wurde angepasst.
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten ab 2026 erstmals eine 13. Altersrente.
ELM 4 wird am 31.12.2025 für Meldungen an die Quellensteuern abgeschaltet und ist ür alle anderen Übermittlungen nur noch bis zum 30.08.2026 verfügbar.
Ausgleichskasse des Kantons Bern (als Beispiel)
Der BVG Versichertenlohn bleibt bei CHF 22'680 und damit liegt der koordinierte Jahreslohn bei CHF 26'480. Der maximale anrechenbare Lohn ist bei CHF 90'720. Der minimal koordinierte Lohn ist neu CHF 3'780 und der maximal koordinierte Lohn steigt auf CHF 64'260.
Für die gebundene Vorsorge 3a sind steuerlich CHF 7'258 bei Erwerbstätigen abziehbar. Für Selbständige liegt die Obergrenze bei CHF 36'288.
Ein nachträglicher 3a-Einkauf ist im Beitragsjahr 2026 erstmals zulässig, um eventuelle Beitragslücken aus dem Jahr 2025 zu schliessen. Beiträge in die Säule 3a können bis zu zehn Jahre rückwirkend einbezahlt und steuerlich geltend gemacht werden.
Ausbildungszulage: Gemäss Artikel 329e Obligationenrecht (OR) haben neu Angestellte bis zum vollendeten 30. Altersjahr Anspruch auf eine unbezahlte Arbeitswoche für Engagements im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit.
NAV: Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der NAV Hauswirtschaft soll um drei Jahre verlängert und der Mindestlohn angepasst werden.
Was bedeutet dies nun für UniLohn Kund:innen?
2026
UniLohn ist aktuell im neusten Release 5.1.38 erhältlich. Kund:innen mit älteren Versionen können Updates machen.
Alle weiteren Änderungen der Versicherer (KTG, NBU, BU, BVG) sind gemäss neuen Policen und Verträgen zu aktualisieren.
Für alle Kunden, die noch in der Kulanzzeit von 6 Monaten sind, steht der aktuelle Release als Kulanzupdate bereit.
Für alle anderen Kundinnen und Kunden sind preiswerte Updates verfügbar. Fragen Sie uns, nach persönlichen UniLohn-Angeboten?
https://unilohn.shakehands.com
https://shop5.shakehands.com/partnerloesungen/lohn-und-salaer
persönliches UniLohn-Update-Angebot
Weitere Themen 2026
Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG)
Mit den weiteren Anpassungen zur Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen in Unternehmen wird das Gesetz im Jahr 2026 angepasst. Beachten Sie für Ihre Organisation allfällige Meldungen in den Registern.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/2900/de
Radio- und Fernsehabgaben bei unselbständigen Personen
Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 500'000 (Netto) gilt eine neue Unternehmensabgabe. Ab Erreichen dieser Grenze müssen Sie Ihr Unternehmen selbstständig bei der ESTV anmelden.
Patentrecht
Es ist eine Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) vorgesehen.Das Parlament hat am 15. März 2024 die Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) verabschiedet und dabei Neuerungen beschlossen.
