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Häufig gestellte Fragen

1. Lösung
2. Betriebssystem
3. Thema

36 // 00036 // Wie verbuche ich Eigenverbrauch in der nMwSt-korrekt?

Mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz 2010 ändert auch der Charakter des steuerlichen Abzuges. 

Neu ist der Eigenverbrauch eine Vorsteuerkorrektur

In unseren Kontenplänen die wir als Vorlage mitliefern, finden Sie die notwendigen Steuerschlüssel z.B. Ko7.7B, das ist ein Schlüssel vom Typ Vorsteuer ausgebaut als Vorsteuerkorrektur. 

Der Schlüssel korrigiert die Vorsteuer auf dem Eigenverbrauch und erstellt eine Vorsteuerkorrektur.

Verwenden Sie diesen Schlüssel in Ihren Buchungen Ende Jahr z.B. um den Eigenverbrauch zu Buchen und die Vorsteurekorrektur zu bewerkstelligen. Die Summe der Vorsteuerkorrektur wird z.B. auf Konto 1174 in nRLR KMU Kontenplan gebucht und mindert entsprechend die Vorsteuer.

42 // 00042 // Wie erfasse ich im 2018 eine Rechnung, die Leistungen im 2017 (MWSt. 8,0%) und solche im 2018 (MWSt. 7,7%) enthält? 

Je Rechnungsposition kann ja nicht ein Leistungsdatum erfasst werden.

Varianten zum Thema Leistungsfakturierung mit unterschiedlichen Steuerschlüssel. Per Vorgabe steuert das jeweilige Belegdatum die Vorgaben aus den Artikelgruppen und der dort hinterlegten Konten und Steuersätzen. Haben Sie also im Januar noch Leistungen aus dem Vorjahr abzulegen müssen Sie eine Artikelgruppe mit einem Konto zum alten Satz 8% erfassen. Darüber werden dann die Leistungen zum alten Satz 8% verrechnet.

1) Sie brauchen während der Übergangszeit zwei Steuersätze: Erfassen Sie zwei Artikelgruppen mit zwei unterschiedlichen Konten Erlös zu 8% und Erlös zu 7.7%.

2) Sie buchen für Leistungen zu 8% alles per Belegdatum bis 31.12.2017 und Für Leistungen zu 7.7% per Belegdatum 1.1.2018 oder grösser. Damit brauchen Sie nur eine Artikelgruppe und die Vorgaben der Steuersätze auf dem Erlöskonto reicht, also Sie können mit dem gleichen Konto arbeiten.

49 // 00049 // Wie verbuche ich Zollrechnungen, die ich zu 100% als Vorsteuer anrechnen darf?

Alle shakehands Buchhaltungslösungen lassen den Steuerabzug zu 100% nicht zu, da Buchungen mit Nullbetrag nicht zugelassen werden. 

Der Vorsteuerabzug wird in diesem Fall via den Kontensaldo des jeweiligen Quartals abgerechnet. 

Erfassen Sie ein neues Konto 'Vorsteuer auf Einfuhrzöllen' (KMU Kto 1178 oder Käfer Kto 1063). Zudem im Feld 'Kennzeichen' eine neue Zeile 'gültig ab' 01.01.18 und unter 'MwSt-Kz' geben Sie den Wert 400 ein. 

Buchen Sie nun diese Rechnungen direkt auf das neue Konto Automatikkonto 1178. Pro Abrechnungsperiode wird nun der Saldo des Kontos in die MwSt-Abrechnung ins Feld 400 zusätzlich zu den Vorsteuerumsätzen aus den Buchungen ausgewiesen und abgerechnet

Für eine OP-Buchung als Eingangsrechnung (Kreditoren) können Sie das Konto direkt statt das Aufwandkonto erfassen also Kto 1178 oder Kto 1063. Erfassen Sie den Betrag jeweils ohne Steuersatz. Salden des Automatikkontos müssen beim MwSt-Abschluss jeweils berücksichtigt werden.

Siehe auch:

https://doks.shakehands.com/de/anwenderhandbuch/4-kontor/40-steueranmeldungen-mwst-abrechnungen/278-wie-kommen-die-zahlen-in-die-mwst-abrechnung.html

92 // 00092 // Ich habe einem Kunden eine Rechnung für eine Lieferung ausgestellt. Nun gibt er das Material (falscher Artikel) zurück und bekommt eine neue Lieferung mit dem richtigen Artikel geliefert. 

Wie gehe ich vor? Gutschrift auf die alte Lieferung, neue Lieferung mit neuer Rechnung?

Erstellen Sie eine Korrekturrechnung

Damit wird die ursprüngliche Rechnung als OP und als Beleg storniert. Senden Sie dem Kunden diesen Beleg. 

Erstellen Sie eine neue Rechnung mit den korrigierten Positionen und senden Sie Ware und die beiden Belege dem Kunden. 

Intern müssen Sie die ursprüngliche, korrigierte Rechnung und die Korrekturrechnung in der OP-Liste von shakehands Kontor noch ausbuchen. Markieren Sie dazu die beiden Belege in der OP-Liste und führen Sie eine Debitorenzahlung aus. Die beiden Belege werden nun ausgeglichen. Beachten Sie allenfalls das Datum festzulegen. Der Betrag ist 0. Das Fiby-Konto bleibt leer. shakehands Kontor legt die dazugehörigen Buchungen an. Mit diesem Ausgleich sind die Belege zueinander zugewiesen, die OP-Liste ist bereinigt und die dazugehörigen Buchungen sind im Journal bereinigt. 

Die neue Rechnung, hat einen neuen OP mit dazugehörigen Buchungen erzeugt. 

Der Beleg der Korrekturrechnung braucht der Kunde, damit er seine Rechnung, die er allenfalls schon in seinem ERP-System erfasst hat, als Beleg beweiskräftig ausbuchen kann. 

98 // 00098 // Wie lange kann ich meine alte Mehrwertsteuer-Nummer noch einsetzen?

Bis am 31.12.2013 darf noch die alte sechs-ziffrige MwSt-Nummer auf Rechnungen, Geschäftsschreiben und im Internet gebraucht werden. 

Ab 1.1.2014 nur noch die neue MwSt-Nummer im Format CHE-123.123.123 MWST. Die neue Nummer wird auch die neue Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) genannt, welche Sie von der ESTV erhalten haben. Details finden Sie auch in unseren Handbüchern über die MwSt-Steuerumstellung 2010 und 2011, die Sie in allen ShakeHands Applikationen oder in unseren Downloads finden.

153 // 00153 // Steuerbuchungen - egal von welchen Konto - sind nicht möglich. 

Der Hinweis: Beim Konto '3000' ist keine Umsatzsteuerberechnung möglich! Die Buchung konnte nicht gesichert werden!

Möglicherweise haben Sie in der Firmenverwaltung die MwSt-Pflicht deaktiviert, oder Ihr Konto 3000 wurde abgeändert und hat keine Steuerpflicht aktiviert also wie z.B. Umsatzsteuer ist deaktiviert, damit ist ein automatischer Steuersatz auf diesem Konto nicht speicherbar. 

Schauen Sie sich um und ändern Sie diese beiden Einstellungen im Bereich Firmenverwaltung>Bereich Buchhaltung und da Feld Mehrwertsteuerpflicht oder unter Stammdaten>Kontenplan wählen Sie das Konto 3000 aus und öffnen den Bearbeiten Status. Hier definieren Sie den Steuertyp als Umsatzsteuer.

Mit diesem Einstellungen ist eine Buchung mit einer Umsatzsteuersatz wieder möglich. 

Details finden Sie auch unter


235 // 00235 // Ist es möglich in shakehands Kontor eine Handelsbilanz und Steuerbilanz zu erstellen

Ja. 

Sie haben hierzu zwei weitere Perioden bei der Buchung: Periode 13 und Periode 14 wo Sie die Buchungen markieren und so steuertechnischen Buchungen von handelstechnischen unterscheiden.

Über die Filter mit oder ohne Perioden 13 und oder 14 können Sie nun unterschiedliche Bilanzen erstellen und diese intern und extern nutzen.

248 // 00248 // Seit diesem Jahr bin ich MwSt-Pflichtig. Wie aktiviere ich die MwSt-Pflicht in shakehands Kontor?

  1. Wechsle Sie in den Bereich Firmenverwaltung.
  2. Wählen Sie die Firma und klicken Sie Bearbeiten.
  3. Öffnen Sie da den Bereich Buchhaltung.
  4. Aktivieren Sie die Box Mehrwertsgteuerpflichtig.
  5. Sichern Sie mit OK
  6. Bitte auch die SteuerNr/UID also Ihre CHE-Nummer der Firma im Bereich Steuerbehörde erfassen.
  7. Beachten Sie zudem die notwendigen Einstellungen der Steuerschlüssel, Automatikkonten und Vorlagen in de Konten, sofern Sie diese in den bisherigen Daten gelöscht oder deaktiviert haben oder nutzen Sie die Vorlagen welche wir mitliefern.

weitere Details

279 // 00279 // Wie wird die Vorsteuer in shakehands Kontor berechnet?

Die Ermittlung der Vorsteuer in ShakeHands Kontor erfolgt folgendermassen: 

  1. Es wird aus der Buchungs-Liste alle Steuersätze vom Typ Vorsteuer erstellt.
  2.  Für jeden Steuersatz aus dieser Liste werden im gewählten Zeitraum die Salden der angegebenen Steuerkonten ermittelt 
  3. Und in die im Steuersatz hinterlegte Kennzahl (MwSt-Kz) wird als Soldo in die MwSt-Abrechnung übertragen.

siehe auch:

365 // 00365 // Ich habe ein Angebot erstellt in dem alle Artikel mit MwSt versehen sind. Jetzt habe ich einen Kunden, der dieses Angebot angenommen hat, möchte aber eine Rechnung ohne MwSt (Export) haben?

Setzen Sie im Rechnungsbeleg im Feld Steuergebiet den Wert auf Ausland und sichern Sie den Beleg. 

Der neue Beleg für den Export enthält nun die Positionen ohne Steuern. 

Hat der Kunde immer diese Steuerart Ausland, setzen Sie in seiner Adresse sein  Steuergebiet auf Ausland.

siehe auch Fibukonten für Artikel und Leistungen festlegen

410 // 00410 //  Bei der MWST-Quartalsabrechnung wird unter Ziffer 200 das Total dser Entgelte ohne Rappen ausgewiesen, somit ergibt sich eine Differnz bei a) der Jahresumsatzabstimmung b) der Steuerberechnung Zudem ist die Druckvorlage nicht mit der der ESTV kompatibel. Für entsprechende Anpassungen danke ich Ihnen. Freundliche Grüsse E.K.

"Bei der MWST-Quartalsabrechnung wird unter Ziffer 200 das Total dser Entgelte ohne Rappen ausgewiesen, somit ergibt sich eine Differnz bei a) der Jahresumsatzabstimmung"

So ist es im Orginalformular vorgesehen. Der Betrag muss in Franken in absoluten Zahlen eingesetzt werden. Rundungsdifferenzen im Rappenbereich bezüglich der Automatikkonten buchen Sie in der Buchhaltung selber weg. 

"b) der Steuerberechnung Zudem ist die Druckvorlage nicht mit der der ESTV kompatibel."

Verwenden Sie die lokalen Formularvariablen um die Anpassung auf den lokalen Drucker vorzunehmen. Mit den lokalen Deltavariablen für Höhe und Breite auf Ihr lokalen Druckerbereich an.


433 // 00433 // Ziel, die Abschreibungsbuchung soll die Steuerberechnung nicht beeinflussen? Kann ich dies in shakehands Kontor bewerkstelligen?

Ja. 

Legen Sie die Abschreibebuchung an und nutzen Sie die Funktion der Periode, z.B. erfassen Sie die Buchung mit der Periode 13. 

Nutzen Sie nun bei den Ausgaben der Bilanz und Erfolgsrechnung oder auch für Kontenauszüge, Journale oder Jahresabstimmungen, etc. Das Filter mit Perioden 1-13. Damit werden sämtliche Buchung für diese Auswertung, wir nennen Sie auch Handelsrechnung berücksichtigt. Das Filter mit Perioden 1-12 zeigt Ihnen nun die Steuerrechnung an. 

Nutzen Sie diese Filter für die Unterscheidung von Steuerrechnung und Handelsrechnung 

448 // 00448 // Ich stelle eine Rechnung in die Schweiz (Ausland) als deutsches Unternehmen, bin ich auch verpflichtet die geprüfte UStID des Schweizer Unternehmens anzugeben? Greift dann auch das Reverse Charge Verfahren?

Wir kennen in der Schweiz auch das Reverse Charge Verfahren. Es heisst hier Bezugssteuer. Der Empfänger bezahlt für die Dienstleistung welche hier in der Schweiz erbracht wird von einem ausländischen Lieferanten z.B. aus Deutschland die Bezugssteuer. Darunter fallen nach MWSTG 45

  • Dienstleistungen, deren Ort sich nach Artikel 8 Absatz 1 im Inland befindet und die erbracht werden durch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind
  • die Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert mit den darin enthaltenen Dienstleistungen und Rechten
  • die Lieferung von unbeweglichen Gegenständen im Inland, die nicht der Einfuhrsteuer unterliegt und die erbracht wird durch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind


Leisten Sie z.B. eine solche Dienstleistung Grafikdesign für eine Webseite, muss der Empfänger hier in der Schweiz die Bezugssteuer abliefern. Sie haben einfach eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Geschäftsjahr den Sie hier in der Schweiz mit obigen Leistungen erzielen,  sind Sie als ausländische Unternehmen hier in der Schweiz steuerpflichtig. Sie können sich aber auch bei kleinerem Umsatz der Steuerpflicht unterstellen. In diesem Fall müssen Sie eine CH-Steuernummer beantragen und die MwSt-Sätze der Leistung aktuell 7.7% für Dienstleistungen dem Schweizer Kunden in Rechnung stellen.

Hoffe diese Informationen helfen, bei der Verrechnung der Leistungen von Schweizer Kundinnen.

463 // 00463 // Das Steuerjournal von shakehands Kontor gibt den Saldo des Umsatzsteuerkontos an. Falls Sie also Erstattungen vom Finanzamt erhalten, stimmt dieser Kontensaldo nicht mit dem Wert überein, der in der Mehrwertsteuerabrechnung deklariert wird. Was bedeutet das? Sind die Werte nun manuell aus dem Jahresabschluss zu übertragen?

shakehands Kontor legt die Vorsteuergutschriften und die Umsatzseuerverbindlichkeiten auf ein Passivkonto Kreditor Mehrwertsteuer ESTV ab, z.B. nRLR-KMU Konto 2009. 

Auf dieses Konto verbuchen Sie ebenfalls die Quartalsabschlussbuchungen bei der effektiven Methode oder die Halbjahresabschlussbuchungen bei Saldosteuersatz Methode.

Dieses Buchungsverfahren ist Sand bei den Buchhalter. 

Das Steuerjournal selber, trägt nur noch die Umbuchungen auf das Kreditor Mehrwertsteuer ESTV Konto.

Soweit bleibt auf dem Journal ersichtlich, dass die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten ist. 

520 // 00520 // Ist es möglich, die Versteuerung bei einer Firma innerhalb der Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich von Soll- auf Ist-Besteuerung umzustellen und umgekehrt? Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass gerade junge Wachstumsfirmen nach 2 oder 3 Jahren auf Soll-Versteuerung umstellen, oder aber mit Soll-Versteuerung beginnen zu buchen und dann wegen der geringen Umsätze auf Ist-Versteuerung umstellen.

Ja. 

Beim Anlegen eines neuen Geschäftsjahres, erhalten Sie die Option die Versteuerungsart zu Ändern. Sie können dies jederzeit beim Anlegen eines neuen Geschäftsjahres machen. 

Beachten Sie die eidgenössische Mehrwertsteuerverwaltung zu benachrichtigen und je nachdem einen Zwischenabschluss für das Q1 des folgenden Jahres vorzunehmen, wo Sie die Versteuerungsarten gegeneinander abgrenzen. 

siehe auch: 

522 // 00522 // Ich teste gerade shakehands Kontor und habe einen landwirtschaftlichen Betrieb und rechne pauschal mit dem Saldosteuersatz 0.6% ab. Mir ist es gelungen den Steuersatz anzulegen und mit einem neuen Konto zu verbinden.

Bei der Erstellung von Artikel wird dieser Steuersatz in die Kalkulation nicht aus der Artikelgruppe übernommen. Wie kann ich eine manuellen Steuersatz für die Artikel festlegen?

Da muss ein Verständnisproblem sein. Den Saldosteuersatz dürfen Sie nur im Innenverhältnis mit der eidgenössischen Steuerverwaltung, Abteilung Mehrwertsteuer verwenden. 

Auf Ihren Kundenrechnungen müssen Sie 2.5% Steuersätze verwenden, da der Empfänger 2.5% bezahlen muss. 

Intern müssen Sie dann auf dem Umsatz (Nettoerlös und Steuerbetrag bei der Saldosteuersatzmethode) Ihren Branchensteuersaldosatz also 0.6% anwenden. 

Dies wird via Einrichten des Saldosteuersatzes bewerkstelligt.

siehe auch:

526 // 00526 // Ich hätte gerne die Spalte mit der Beschreibung deutlich breiter und dafür können die Spalten Einheit und Steuer gerne raus. Der freigewordene Platz soll dann mit dem entsprechend breiteren Bezeichnungsfeld gefüllt werden.

Das ist möglich. Am einfachsten rufen Sie unseren Support an und halten das Fernwartungstool Teamveiwer bereit. 

Hier einige grundsätzliche Gedanken: 

  • Duplizieren Sie das Vorlage-Formular z.B. Auftragsformular universal A4 hoch
  • Kennen Sie dies Formular um und vergeben Sie einen neuen Namen
  • Wechseln Sie in den Bereich Positionstabelle, Zeile 314 ff.
  • Hier müssen nun die Ausgaben für Spaltentitel und Bezeichnungen für Einheit und Steuer deaktiviert werden.
  • Anschliessend muss der Textbereich erweitert werden.

Beachten Sie aber die Vorgaben er ESTV, dass bei unterschiedlichen Steuersätzen in der gleichen Rechnung pro Position ein Steuercode angedruckt werden muss. Nur dann dürfen Sie die Steuer global am Gesamttotal deklarieren und ausgeben und auf Posiitonsebene den Steuersatz deaktivieren. 


551 // 00551 // Die UID für Norwegen hat ein nicht-standard Format (XXX XXX XXX MVA) ohne Länderkennung. Ich kann im Feld UStID aber weder eine UID ohne Länderkennung, noch eine, die mit NO startet, angeben. Gibt es hier eine Möglichkeit diese trotzdem zu hinterlegen?

Im Ansatz ist die Überlegung falsch. 

Norwegen ist ja nicht Mitglied der EU, in das Feld UStID-Nr. kann nur eine EU Identifikationsnummer eigetragen werden (ist nur notwendig für den innergemeinschaftlichen Handel, zum Zwecke der Erstellung einer Zusammenfassenden Meldung). Norwegen ist als Ausland zu behandeln, wie die Schweiz oder die USA. Wenn Sie diese Steuernummer im Beleg mit angeben möchten dann in dem Kopf oder Fussbereich.

Das Feld UStID-Nr. ist ausschliesslich für den EU innengemeinschaftlichen Handel. 

568 // 00568 // Unser Treuhänder möchte gerne, dass wir den Kontenrahmen von derzeit Käfer auf nRLR KMU ändern. Wie ist das Vorgehen?

Die beiden Kontenpläne sind sehr unterschiedlich. 

Sie müssen einen neue Firma anlegen und dann aus der Vorlage einen der drei Kontenpläne nRLR übernehmen. Anschliessend ist es möglich weitere Stammdaten, Z.B. Adressen oder Hilfstabellen wie Zahlungskonditionen etc zu übernehmen. 

Da der Umbau massiv ist, macht ein solcher nur jeweils im Jahresübergang z.B. Ende Jahr Sinn. Vorbereiten können Sie die neue Firma schon und dann müssen Sie mit einer neuen Eröffnungsbilanz starten. 

Unser Support hilft Ihnen gerne. Es ist einiges zu beachten. 

Optional können auch Buchungen übertragen werden. Nicht übertragbar via Schnittstelle sind Offene Posten und Belege. 


646 // 00646 // Wir sind in Österreich und müssen nun bei der Lieferung in die Schweiz die UST berechnen und eine UST-Anmeldung in der Schweiz machen - können Sie mir bitte weiterhelfen, wie ich die USt-Sätze anlegen muss, damit hierfür eine eigene UST-Anmeldung vom Programm gemacht wird.

Als Unternehmen mit Sitz in der EU in Österreich müssen Sie nur in bestimmten Fällen Rechnungen mit Schweizer Umsatzsteuer erstellen. 

Die Vorgaben sind: 

Alle Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und pro Jahr mindestens 100‘000 Franken Netto-Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen, sind ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

Nicht steuerpflichtig sind u.a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen oder der Bezugsteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen.

Ist dies der Fall müssen Sie die Lieferungen nach Schweizer Mehrwertsteuerrecht abrechnen. 

Der Normalsatz ist 7.7%, der Reduzierte Satz ist 2.5%. Arbeiten Sie z.B. mit MonKey Office können Sie für die Schweiz mit shakehands Kontor das Schwesterprodukt als wAP-Lizenz kaufen und erhalten somit den Zugang zur Schweizer MwSt-Abrechnung und deren Vorlagen. 

siehe auch: 


775 // 00775 // Aktuelle Berechnungsvorschrift: Schweiz ab 2018 Die Berechnungsvorschrift entspricht nicht dem Jahr der Auswertung, die Ergebnisse können daher falsch sein. Bitte kontaktieren Sie den Hersteller für ein mögliches Update. Leider kommt beim Eröffnen mit Ihren Kontenvorgaben diese Meldung?

Wir sind im Jahr 2019 somit muss für jede Firma bei einer MwSt-Abrechnung 2019 geprüft werden ob die MwSt-Daten korrekt sind. Das wir 2018 ja noch keine Informationen von der ESTV bekommen für 2019 ist klar. 

Es ist ein Hinweis, wenn Sie kein Händler aus dem Ausland sind - für diese Buchhaltung - ändert sich an den Vorgaben für die MwSt für 2019 aktuell nichts und diesem Jahr. Der Hinweis wird aber bei jeder Abrechnung in Bezug zum Jahr 2019 ausgegeben. Damit die Anwenderin sich selber vergewissert, ob Sie aktuell Normen anwendet oder eben nicht. Sie können somit den Hinweis aktuell ignorieren.

Ab dem shakehands Release 2019 verschwindet diese Warnung, Der Release 2019 ist ab nächste Woche erhältlich. 

Diese Hinweise sind immer für bisherige Versionen im neuen Jahr notwendig, prüfen Sie also immer die notwendigen Anpassungen und Änderungen. Mit dem neuen Jahresrelease veröffentlichen wir für das jeweilige Jahr immer eine angepasste Version. 

779 // 00779 // Verrechnungssteuer darf nachträglich zurückgefordert werden

Die Verrechnungssteuer wird auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (Zinsen und Dividenden), auf Lotteriegewinne und Versicherungsleistungen direkt an der Quelle erhoben und von der Eidgenössischen Steuerverwaltung einbehalten. Sie muss aktiv vom eigentlichen Empfänger zurückgefordert werden. Das führte in der Praxis zu so manchen Versäumnissen, da die Frist überschritten wurde.

Neu können solche Vermögenserträge auch noch nachträglich zurückgefordert werden, sofern sie ordnungsgemäss verbucht wurden. Dies gilt rückwirkend für Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, wenn darüber noch nicht rechtswirkend entschieden wurde und betrifft Unternehmen gleichermassen wie Privatpersonen. 

955 // 00955 // Gibt es eine Anleitung wie die Mehrwertsteuer Umstellung in der Version 2015 einfach möglich durchgeführt werden kann? 

Machen Sie ein Update auf die neue Version shakehands Kontor 2020. Damit können Sie auch die neusten MwSt-Abrechnungen und die digitale XML-Abrechnung erstellen und auf den ESTV-Server laden und einstellen. 

Von Hand können Sie einzelne Steuersätze Einpflegen, dann können Sie aber keine MwSt-Abrechnung erstellen, da die neuen Kennzeichen für die aktuellen Abrechnungen nicht in Version 2015 enthalten sind. 

956 // 00956 // Warum wird bei der Erfassung eines manuellen Artikels in der Rechnung keine Steuer ausgewiesen? Der Betrag wird nur netto angezeigt?

Es stellt sich die Frage, welches Steuergebiet Sie im Auftrag festgelegt haben und welche Artikelgruppe Sie gewählt haben, da kann u.a. schon bei Ausland, steuerfrei oder bei einem Erlöskonto welches Steuerfrei ist, der Steuersatz fehlen?

siehe auch: 

https://doks.shakehands.com/de/anwenderhandbuch/4-kontor/35-verkaeufe-einkaeufe-belege-erstellen-verwalten/262-einen-neuen-beleg-erfassen.html

1107 // 01107 // Können COVID-19 Bedingte Aufwände oder Erträge als Ausserordentliche Sachverhalten gebucht werden? Wenn ja welche?

Ja. Grundsätzliche sind zwei Bedingungen zu befolgen: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Aufwand/Ertrag und der stattlich verordneten Massnahmen in Sachen Pandemie mittelbar vorhanden sein und der Aufwand/Ertrag muss ohne die Pandemie-Kreise nicht angefallen sein. Fehlen diese zusätzlichen Bedingen sind es ordentliche Sachverhalte. 

Zu denken sind u.a. die folgenden Sachverhalte:

  • IT Homeoffice Equipment und Software für Remote-Access und Security-Software, sowie Videotools
  • Wertberichtigungen auf Vorräte infolge angeordneten Betriebsschliessungen
  • Anschaffungen von Sicherheit- und Schutzmaßnahmen wie Plexiglas, Desinfektionsmittel, Masken, aber auch zusätzliche Reinigungen und Desinfektionen. 

Nicht ausserordentlich sind z.B.: 

  • Freiwillige Bezahlung von 100% Loh trotz Kurzarbeit
  • Lösen von Temporär Mitarbeitenden oder infolge Krankheit
  • Abschreibungen von Maschinen die Stillstande haben



1117 // 01117 // Wir verrechnen eine Bezugssteuer und haben Differenzen in der Steueranmeldung, warum gibt es solche Differenzen?

Ja, das ist möglich, da im MwSt-Abrechnugnsformular nicht kaufmännisch gerundet werden darf. Bezahlen Sie eine Rechnung mit einem Bezugssteuersatz zu B7.7B über den Betrag CHF 107.70 die Bezugssteuer von CHF 8.29 und eine Vorsteuer von CHF 8.29. Diesen Betrag finden Sie auch so im Journal. In der MwSt-Abrechnung wird nun die Bezugssteuer mit CHF 8.24 ausgegeben und die Vorsteuer mit CHF 8.29. Der Unterschied ergibt sich, da in der MwSt-Abrechnung nur der Frankenbetrag ausgegeben werden muss, also CHF 107 statt 107.70. Dieser Betrag darf auch nicht kaufmännisch gerundet werden, somit haben Sie eine Differenz von 5 Rappen in diesem Beispiel. Dies ist aber durch die Darstellung und das Rundungsverhalten geschuldet auf dem Formular. 

Sie können den Betrag als Rundungsdifferenz ausbuchen. Laut ESTV werden solche Rundungsdifferenzen akzeptiert und nicht berücksichtigt. 

siehe auch:

https://doks.shakehands.com/de/anwenderhandbuch/4-kontor/40-auswertungen-arbeiten-rund-um-steueranmeldungen-mwst-abrechnungen-steuerjournale/278-wie-kommen-die-zahlen-in-die-mwst-abrechnung.html


1159 // 01159 // Wie verbuche ich die Dividende / Gewinnausschüttung?

Die Verbuchung der Dividende in shakehands Kontor erfolgt mit manuellen  Buchung. Hat die Generalversammlung den Gewinn festgelegt hier Einbeispiel ist wie folgt zu buchen nRLR Vorschlag: 

Zu verteilender Jahresgewinn nach Zuweisung Reserven
6’580.42 
Ausschüttung Gewinnvortrag aus Vorjahren
3'419.58 
Total Dividende
10'000.00 
Abzüglich Verrechnungssteuer 35%
3'500.00 
Nettodividende an Aktionäre
13'000.00 


2999 - Jahresgewinn/Gewinn Vorjahr an 23xy - Aktionärskonto  CHF 10'000.-

23xy - Aktionsärkonto an 2020 - Verrechnungssteuer ESTV - 3'500.-


1170 // 01170 // Meine Bilanz und Erfolgsrechnung ist nicht ausgeglichen wir haben auf Konto 9998 Salden?

Das Konto 9998 lagert die Steuerbeträge bei älteren Kontenplänen aus. Diese werden bei der Zahlung, dann als Vorsteuer- Umsatzsteuer- und Bezugssteuer-Beträge den Steuerautomatikkoni zugewiesen. Dies ist die Regel bei der Verarbeitung mit vereinnahmten Entgelten (IST-Versteuerung). 

In den neuen Vorlagen nach nRLR sind diese Konten als nicht fällig Steuerbeträge in der Bilanz. z.B. 1179 Nicht fällige Vorsteuern und 2279 Nicht fällige Umsatzsteuern. Damit muss bei einer Zwischenbilanz oder einen Schlussbilanz das neutrale Konto und dessen Saldo nicht von Hand auf die Bilanz übertragen werden. 

Sie können das z.B. bei einem nächsten Abschlusstermin in Ihrem Kontenplan und den Steuersätzen anpassen, z.B. am 31.12.2022 oder einen anderen Tag. Beachten Sie dann bei den Nebenbuchkonten das manuelle Abrechnungen.

1181 // 01181 // Letzte Woche hat die ESTV eine Ankündigung gemacht das ePortal einzustellen, damit wäre ein Upload als XML File nicht mehr möglich. 

Wir haben bei der ESTV interveniert, dass wir so kurzfristig keine Anpassungen machen können. Aktuell wurde das Projekt am 3. November 2022 nun verschoben. Die ESTV wird sich bei den Kunden:innen direkt melden. 

Sie müssen zur Zeit nichts unternehmen. Das ePortal ist zwar bereits vorhanden und es gibt eine Deklarationsmöglichkeit mit «MWST Abrechnung easy»

Dies ist aber eine vereinfachte Applikation wo sie keinen Account brauchen. Jedoch gibt es dort auch keine Möglichkeit die Abrechnung mit dem XML-Upload zu erstellen. 

Die heutige Lösung in ESTV SuisseTax, welche von Ihnen und Ihren Kunden verwendet wird, wird abgelöst und in das ePortal übernommen.

Die Berechtigungen, Deklarationsmöglichkeiten etc. bleiben besten. Sie müssen nichts anpassen.

Die Links auf das bisherige Portal und auch neue Portal bleiben also aktuell noch wie bisher, einfach das Login wird dann geändert. Wir werden uns melden, sobald wir mehr wissen.

Mail vom 3. November der ESTV 

"Von vor einer Woche haben wir Sie über den Wechsel der ESTV SuisseTax-Dienstleistungen auf die Bundesplattform «ePortal» informiert und hingewiesen, dass der Zugriff auf ESTV SuisseTax von Donnerstag, 3. November, bis und mit Montag, 7. November, nicht möglich sein werde.

Die letzten Tests haben nun gezeigt, dass der Wechsel noch nicht vollzogen werden kann. Sie haben weiterhin uneingeschränkt Zugriff auf ESTV SuisseTax."

1088 // 1088 // Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem Steuerjournal (korrekt) und der Umsatzsteuererklärung.

In Ihrem Fall war das Problem das zwei unterschiedliche Unternehmensbereiche je eigenständig unter der gleichen MwSt-Nummer abrechnen und das Filter nur auf einen Bereich bei der MwSt-Abrechnung eingestellt worden ist. Wir haben die MwSt-Abrechnung nur auf die eine Firma angepasst und nicht konsolidiert. Dann stimmen die Daten in der MwSt-Abrechnung mit dem Steuerjournal überein. 

1142 // 1142 // Beim Berechnen des Gesamtbetrages von einem im Brutto angelegtem Produkt z. Bsp.CHF 1.40 wird bei einem Produkt auch CHF 1.40 berechnet, wenn ich aber dann die Menge auf 3 erhöhe, koste es dann Brutto CHF 4.21. 

Das ist nicht richtig. Der Artikel ist aber mit einem Bruttobetrag von CHF 1.40 hinterlegt.

Wie ist denn die Kalkulation im Auftrag eingestellt:
Verkaufsbeleg>Kennzeichen>Preisangaben?


Ist hier"Netto" eingestellt geht shakehands Kontor vom Nettopreis des Artikels aus. Also Menge 3 x EP Preis 1,18 = Total 3,54. Die Mehrwertsteuer (in Ihrem Fall für die Rechnung in Deutschlan im OSS Verfahren) zum Satz von 19% ergibt CHF 4,2126 als auf zwei Stellen gerundet CHF 4,21.

Wenn Sie mit Bruttopreisen arbeiten möchten, müssen Sie auch die Bruttokalkulation im Auftrag verwenden.

1192 // 1192 // Gibt es eine neues Verhalten für das Controlling der Steuersätze beim Buchungsdialog?

ja, ab Release 20 in shakehands Kontor 2023

Haben Sie eine Auswahl an Steuersätzen bei einem Konto können Sie beide Sätze erfassen, z.B. 1.1.2024 VS8.1B und VS2.6B.

Sie können neu entweder beide Vorlagen ablegen oder alle Vorlagen entfernen, ist nur eine Vorlage im Konto hier im Beispiel Kto 6720 Repräsentationsspesen/Bewirtungen hinterlegt wird diese Vorlage validiert. Es gilt aktuell in Release 20.2.1:

a) erfassen Sie beide oder alle Sätze z.B. VS81.BB und VS2.6B mit gleichem Datum

oder

b) entfernen Sie VS8.1B und VS2.6B und belassen Sie nur den Steuertyp Vorsteuer

Damit werden im Steuerfeld bei der Steuersatzauswahl alle Vorsteuersätze angezeigt. 

Eine Übersteuerung ist jederzeit möglich, validiert wird aber bei hinterlegten Sätzen, nur das Vorhandensein des Steuersatzes.


1198 // 1198 // Ich habe Probleme mit der Umstellung der neuen Mehrwertsteuerstäze bei der Saldosteuer-Methode. Beim neuen Geschäftsjahr habe ich die neuen MWST SSS erfasst. Die Berechnung für die Leistungen 2024 sind richtig.
Wenn ich jedoch noch Leistungen aus dem Jahr 2023 (Debitoren) verbuchen will, wird der neue
Satz für die Berechnung genommen.

 Ich habe bis jetzt nicht herausgefunden, wie man diese
Leistungen aus dem Jahr 2023 so verbucht, dass noch der alte Satz verwendet wird. 

Beider Onlineanleitung bin ich nicht schlau geworden. Oder habe ich etwas übersehen?

Sie nutzen im 2024 zwei Steuersätze, damit müssen Sie in der Geschäftsjahrdefinition ebenfalls zwei Sätze erfassen 1. Saldosteuersatz mit dem neuen SSS-Wert und den 2. Steuersatz mit dem alten SSS-Wert. 

Dies bleibt solange Sie in diesen Perioden noch zwei Sätze nutzen. 

Details finden Sie hier zur Saldosteuersatz-Methode und da im Bereich Im Speziellen

https://doks.shakehands.com/de/anwenderhandbuch/4-kontor/40-buchhaltung-auswertungen-arbeiten-rund-um-steueranmeldungen-mwst-abrechnungen-steuerjournale/652-im-speziellen-saldosteuersatz-oder-pauschalsteuersatz-methode.html